Worin liegt der Unterschied zwischen unseren Mietverträgen und denen der Mitbewerber?

Der Autor von Mietvertrag24.de ist seit 45 Jahren ununterbrochen in der Vermietungsbranche tätig. Seit 1979 beschäftigt er sich mit Wohnungs-, Haus- und gewerblichen Mietverträgen.

In den frühen 80er Jahren begann Hans Werner Gloßner bei seiner Tätigkeit als privater u. gewerblicher Hausverwalter seine eigenen Mietverträge zu entwickeln.

Ab 2010 begründete er seinen ersten Mietvertragsshop. In diesen Jahren koopierterte er mit einem der namhaftesten Mietrechts-wissenschaftlern, Prof. Dr. F. Sternel, wie man sagte, einer der führenden Mietrechtspäpste. Von ihm erlernte er das Handwerk, Mietvertragsklauseln zu formulieren. Nun konnter er selbst das in der Praxis das Erlebte in vermieterorientierte Passagen seines Mietvertrages einfügen.

Seit dieser Zeit werden seine Haus- und Wohnungsmietverträge jährlich mehrmals upgedatet, so dass der Kunde sicher gehen kann, dass diese bei seiner Bestellung jeweils die neueste Version seiner Verträge erhält.

Erfahren Sie hier mehr über den Autor.

Zusätzlich
zum Mietvertrag

Es gibt drei Anlagen, die den jeweiligen Wohnungs- oder Hausmietvertrag ergänzen:

Die Betriebskostenanlage; hier werden nicht nur die üblichen Betriebskosten aufgeführt, sondern auch eine Reihe von Kosten, die nicht in der gesetzlichen Anlage der II. BVO aufgeführt sind.

Anlage 2
Die Hausordnung; diese wurde in Zusammenarbeit mit mehreren erfahrenen Hausverwaltern entwickelt und lässt keine Wünsche offen, wenn es um die Regelung des Zusammenlebens der Mieter und Bewohner geht. Wohnungsmietverträge und Hausmietverträge haben jeweils unterschiedliche Ausführungen, den jeweiligen Gegebenheiten angepasst.

Anlage 3
Die Heizungs- und Lüftungsempfehlungen; bereits in den frühen 80er Jahren, seit dem Kunststofffenster in Altbauten eingebaut wurden, verwendet der Autor die Empfehlungen, wie man richtig heizt und lüftet, damit kein Schimmel in den Wohnräumen entsteht.

Was unterscheidet Mietvertrag24.de von anderen Mietverträgen

  1. Die aus der täglichen Vermietungspraxis erfahrenen Erlebnisse aus 45 Jahren wurden und werden in Vertragsklauseln formuliert, die vorteilhaft für den Vermieter sind und echte geldwerte Vorteile bringen;
  2. Unsere Mietverträge sind einfach als Word-Formular auszufüllen und können jederzeit individuell angepasst werden.
  3. Die Anlagen 1 bis 3 sind als PDF-Formulare ausgebildet, da hier keine Änderungen notwendig sind.
  4. Jeder Mietvertrag enthält 16 Seiten din-a-4 und 9 Seiten Anlagen, in dem Sie alle Passagen finden, die für Sie als Vermieter im Hinblick auf den Umgang mit dem Mieter entscheiden sind.
  5. Die Verträge werden ständig aktualisiert, so das Sie bei der Bestellung eines Mietvertrages immer sicher sein können, die neueste Version zu erhalten.

Zufriedenheitsgarantie
Geld-zurück-Garantie

Wir sind so überzeugt vom Inhalt unserer Mietverträge, dass wir die
Garantie geben, mit unseren Unterlagen 100% zufrieden zu sein.

Wenn Sie nicht zufrieden sind, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Ohne Wenn und Aber.

Wir freuen uns aber auch für Kritik und Verbesserungsvorschläge, die jederzeit willkommen sind.

Profitieren Sie von der Lebenserfahrung auf dem Sektor Immobilien

Gloßner schreibt für nordbayerische Tageszeitungen (bei Google zu finden unter: „Gloßner Kolumnen“).

Hier finden Sie Artikel, die Gloßner in seinem Tagesgeschäft erlebt hat. Auch Gerichtsurteile, die wichtig sind im Zusammenhang mit der Immobilienbranche, bringt der Autor dem Interessenten nahe, und zwar in einer normalen Sprache, die jedermann versteht, also kein Juristendeutsch.

Lesen Sie ca. 80 Beiträge und lassen Sie die Lebenserfahrung vom Autor auf sich wirken. Sie werden viele wertvolle Beiträge im Zusammenhang mit Vermietung und Verkauf von Immobilien lesen können.

Nach oben scrollen