Einige unterscheidende Merkmale unseres Mietverträge:
- Formulierung, was man in einer Garage oder Tiefgarage abstellen darf,
- die Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen kann widerrufen werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt,
- die gemietete Wohnfläche in Quadratmeter ist keine vertragliche Zusage,
- die Aussage im Energieausweis hat keine Rechtswirksamkeit in bezug auf das Mietverhältnis,
- der mit dem Übergabeprotokoll beschriebene Zustand wird als vertragsgemäß anerkannt,
- das Zurückbehaltungsrecht bei zuviel gezahlter Miete,
- die Sonstigen Betriebskosten werden in der Betriebskostenanlage aufgeführt und sind Vertragsbestandteil,
- Spezielle Vereinbarungen zur Benutzung der Mietsache inkl. dem Widerrufsrecht,
- Die Einschränkung des Rechts auf die Nutzung von Gemeinschaftsflächen,
- Regelungen bei Schlüsselverlust,
- Besondere Regelungen bei Wegereinigung und Winterdienst,
- Betretungsrecht des Vermieters,
- Erweiterte Bestimmungen bei der Rückgabe der Mietsache,
- Ausgleichsanspruch des Vermieters, wenn er kein Interesse an der Erfüllung der geschuldeten Schönheitsreparaturen hat,
- Vermieterorientierte Regelungen beim Zustand und bei der Rückgabe der Mietsache insbesondere bei elektrischen Geräten der Einbauküche,
- der Räumlichkeiten und des Gartens und der Freiflächen,
- Rückbaupflicht zum Ende des Mietverhältnisses, u.a. auch bei Löchern in den Wänden und angebohrten Fliesen,
- Besondere Bestimmungen, an wen die einbezahlte Kaution ausbezahlt wird,
- Versicherungen, die empfohlen, aber nicht verpflichtend sind,
- und vieles mehr.
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